Beglaubigte Übersetzung einer Aufenthaltsbewilligung B, C oder L

Eine Aufenthaltsbewilligung, ein Ausländerausweis oder ein ausländischer Aufenthaltstitel enthält insbesondere Angaben zur Person, zur Bewilligungsart, zur Gültigkeitsdauer und zu allfälligen Einschränkungen. Wir übersetzen Aufenthaltsausweise sowie die dazugehörigen Entscheide, Schreiben und Bescheinigungen.

In der Schweiz bezeichnet der Ausweis L eine Kurzaufenthaltsbewilligung, der Ausweis B eine Aufenthaltsbewilligung und der Ausweis C eine Niederlassungsbewilligung. Diese Dokumente werden grundsätzlich in einer schweizerischen Amtssprache ausgestellt. Für die Verwendung im Ausland kann dennoch eine Übersetzung verlangt werden.

Umgekehrt kann für ein Verfahren in der Schweiz die Übersetzung eines ausländischen Aufenthaltstitels oder einer Karte mit der Bezeichnung Residence Permit erforderlich sein. Wir übersetzen diese Dokumente unter anderem ins Deutsche, Französische, Englische und Italienische.

Aufenthaltsbewilligungen, Ausländerausweise und Migrationsentscheide Link zu Überschrift

  • Schweizer Ausweis L, B oder C
  • Ausländischer Aufenthaltstitel, Ausländerausweis oder Residence Permit
  • Ausländische Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
  • Provisorische Bestätigung des Aufenthaltsrechts
  • Erteilungs-, Verlängerungs-, Widerrufs- oder Ablehnungsentscheid
  • Schreiben eines kantonalen Migrations- oder Einwohneramts
  • Bescheinigung zur Aufenthaltsdauer, zum Aufenthaltsstatus oder zur Rechtmässigkeit des Aufenthalts
  • Schweizer Dokument für eine ausländische Behörde oder Institution

Wann wird die Übersetzung benötigt? Link zu Überschrift

  • Vorlage eines Schweizer Ausweises bei einer ausländischen Behörde oder Institution
  • Familiennachzug oder anderes Migrationsverfahren
  • Heirat, Kindesanerkennung oder Eintragung beim Zivilstandsamt
  • Einbürgerung oder Nachweis einer Aufenthaltsdauer
  • Arbeits-, Versicherungs-, Ausbildungs- oder Wohnungsdossier
  • Vorlage eines ausländischen Aufenthaltstitels in einem Schweizer Verfahren
  • Verfahren bei einer Botschaft, einem Konsulat oder einer Verwaltung

Was benötigen wir? Link zu Überschrift

Senden Sie uns möglichst:

  • Vorder- und Rückseite der Karte oder des Aufenthaltstitels;
  • alle Seiten des Entscheids, Schreibens oder der Bescheinigung;
  • die im Dokument ausdrücklich erwähnten Beilagen;
  • eine vollständige und gut lesbare Kopie ohne Spiegelungen oder abgeschnittene Ränder;
  • den Ausstellungsstaat und die ausstellende Behörde;
  • die gewünschte Zielsprache;
  • den Verwendungszweck sowie die zuständige Behörde, das Konsulat oder die Empfängerstelle;
  • allfällige Vorgaben zur Beglaubigung, Legalisierung oder Apostille;
  • den Termin Ihres Verfahrens.

Die Übersetzung gibt alle Angaben des Dokuments vollständig wieder. Sie verändert weder den Aufenthaltsstatus noch die Gültigkeitsdauer oder die von der zuständigen Behörde festgelegten Bedingungen. Sie ersetzt auch kein Verlängerungsgesuch oder Migrationsverfahren.

Ausweis L, B und C in der Schweiz Link zu Überschrift

In der Schweiz werden insbesondere die folgenden Bezeichnungen verwendet :

  • Ausweis L : Kurzaufenthaltsbewilligung;
  • Ausweis B : Aufenthaltsbewilligung;
  • Ausweis C : Niederlassungsbewilligung.

Die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung sowie die verlangten Unterlagen unterscheiden sich insbesondere nach Staatsangehörigkeit, Aufenthaltszweck und persönlicher Situation. Zuständig ist die kantonale Migrationsbehörde des Wohnorts.

Offizielle Informationen finden Sie hier :

Diese Seiten betreffen die Bewilligungen und die Aufenthaltsverfahren. aboutXL übersetzt den Ausweis, den Entscheid oder die Bescheinigung, wenn das Dokument in einer anderen Sprache eingereicht werden muss.

Beglaubigung, notarielle Beglaubigung oder Apostille?

Für ein Verfahren in der Schweiz wird häufig eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Je nach Dokument und Anforderungen der Empfängerstelle können zusätzlich eine notarielle Beglaubigung oder eine Apostille erforderlich sein, insbesondere bei einer Verwendung im Ausland.

Klären Sie im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde, dem Konsulat oder der Institution ab, welche Form der Übersetzung verlangt wird. Wir passen unsere Offerte anschliessend an diese Vorgaben an.

Häufige Sprachen

Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch und weitere Sprachen. Siehe alle angebotenen Sprachen.

Fristen und Lieferung

Die Bearbeitungszeit hängt von der Sprache, dem Umfang, der Lesbarkeit des Dokuments und allfälligen Formalitäten ab. Der Termin wird in der Offerte bestätigt. Die Übersetzung kann als PDF per E-Mail und bei Bedarf in Papierform per Post geliefert werden.

Die Anforderungen können je nach Gemeinde, Kanton, Konsulat oder Empfängerstelle unterschiedlich sein. Sie können deren Vorgaben Ihrer Offertanfrage beilegen.

Ihre Dokumente werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Erstellung der Offerte und zur Ausführung des Auftrags verwendet, gemäss unserer Datenschutzerklärung.

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FAQ - Übersetzung einer Aufenthaltsbewilligung B, C oder L

Müssen Vorder- und Rückseite übersetzt werden?
Ja, wenn beide Seiten Angaben enthalten. Auf der Rückseite können Daten, Bemerkungen, Einschränkungen oder Referenzen stehen, die für das Verständnis erforderlich sind.
Übersetzen Sie eine Aufenthaltsbewilligung ins Englische oder Französische?
Ja. Wir übersetzen und beglaubigen Schweizer Aufenthaltsbewilligungen unter anderem ins Englische, Französische und Italienische. Ausländische Aufenthaltstitel und Residence Permits übersetzen wir auch ins Deutsche.
Verlangt eine Schweizer Behörde die Übersetzung einer Schweizer Bewilligung?
In der Regel nicht, da eine Schweizer Bewilligung in einer Amtssprache ausgestellt wird. Eine Übersetzung ist vor allem für eine ausländische Stelle oder bei ausländischen Aufenthaltsdokumenten in einem Schweizer Verfahren relevant.
Muss auch der Migrationsentscheid übersetzt werden?
Das hängt vom Dossier ab. Der Ausweis zeigt den wesentlichen Status, während der Entscheid zusätzliche Bedingungen, Daten, Begründungen oder Rechtsmittel enthalten kann.
Verlängert die Übersetzung die Gültigkeit der Bewilligung?
Nein. Die Übersetzung übernimmt die Daten des Originals, verlängert dessen Gültigkeit jedoch nicht und ersetzt kein Verlängerungsverfahren.
Kann eine Apostille oder notarielle Beglaubigung erforderlich sein?
Das hängt vom Staat und von der Empfängerstelle ab. Klären Sie deren Vorgaben ab, bevor eine zusätzliche Formalität in die Offerte aufgenommen wird.