Beglaubigte Übersetzung weiterer persönlicher Dokumente

Sie finden Ihr Dokument nicht in unseren Hauptkategorien? Wir übersetzen auch zahlreiche persönliche, administrative, finanzielle und rechtliche Dokumente für Verfahren in der Schweiz oder im Ausland.

Diese Seite betrifft hauptsächlich Unterlagen, für die noch keine eigene Dokumentenseite besteht. Bei Zivilstandsurkunden, Diplomen, Bewilligungen oder Urteilen finden Sie auf den entsprechenden Seiten genauere Informationen.

Persönliche und administrative Dokumente Link zu Überschrift

Wir bearbeiten unter anderem:

  • Wohnsitz- oder Aufenthaltsbestätigungen
  • Ledigkeits- oder Staatsangehörigkeitsbescheinigungen
  • Schreiben einer Gemeinde oder eines Kantons
  • Ehrenwörtliche Erklärungen
  • Elterliche Einwilligungen
  • Bescheinigungen über Namensänderungen
  • Vorladungen oder administrative Protokolle
  • Bestätigungen im Zusammenhang mit einer Bewilligung

Finanzen, Versicherungen und Wohnen Link zu Überschrift

  • Lohnbescheinigungen
  • Lohnabrechnungen
  • Bankbestätigungen
  • Schreiben oder Bestätigungen einer Bank
  • Versicherungspolicen und Versicherungsnachweise
  • Entscheide einer Kasse oder Sozialversicherung
  • Mietverträge oder Vermieterbestätigungen
  • Wohnungsabnahmen oder persönliche Abrechnungen

Private Verträge und rechtliche Dokumente Link zu Überschrift

  • Vollmachten
  • Kauf- oder Verkaufsverträge zwischen Privatpersonen
  • Darlehensverträge oder Schuldanerkennungen
  • Private Vereinbarungen
  • Notarielle Erklärungen
  • Unterschriftsbestätigungen
  • Unterlagen zu Eigentum oder Nachlass
  • Schreiben einer Rechtsvertretung oder Behörde

Möglicherweise besteht bereits eine eigene Seite Link zu Überschrift

Weitere Informationen finden Sie insbesondere zu:

Was benötigen wir? Link zu Überschrift

Senden Sie uns möglichst:

  • alle Seiten des Dokuments;
  • Vorder- und Rückseite sowie allfällige Beilagen;
  • eine vollständige und gut lesbare Kopie;
  • die gewünschte Zielsprache;
  • Zielland und Empfängerstelle;
  • allfällige schriftliche Vorgaben;
  • den Einreichungstermin.

Wie funktioniert der Ablauf? Link zu Überschrift

  1. Sie senden uns eine gut lesbare Kopie.
  2. Wir prüfen Sprache, Umfang und Verwendungszweck.
  3. Sie erhalten eine Offerte in CHF mit Frist und Formalitäten.
  4. Die Übersetzung wird in der vereinbarten Form erstellt.
  5. Sie erhalten sie als PDF und bei Bedarf in Papierform.

Die erforderliche Form hängt von der Empfängerstelle ab. Eine einfache oder beglaubigte Übersetzung kann genügen; in bestimmten Fällen werden zusätzlich eine notarielle Beglaubigung oder Apostille verlangt.

Ihre Dokumente werden vertraulich und ausschliesslich im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage und dem erteilten Auftrag bearbeitet.

Beglaubigung, notarielle Beglaubigung oder Apostille?

Für ein Verfahren in der Schweiz wird häufig eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Je nach Dokument und Anforderungen der Empfängerstelle können zusätzlich eine notarielle Beglaubigung oder eine Apostille erforderlich sein, insbesondere bei einer Verwendung im Ausland.

Klären Sie im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde, dem Konsulat oder der Institution ab, welche Form der Übersetzung verlangt wird. Wir passen unsere Offerte anschliessend an diese Vorgaben an.

Häufige Sprachen

Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch und weitere Sprachen. Siehe alle angebotenen Sprachen.

Fristen und Lieferung

Die Bearbeitungszeit hängt von der Sprache, dem Umfang, der Lesbarkeit des Dokuments und allfälligen Formalitäten ab. Der Termin wird in der Offerte bestätigt. Die Übersetzung kann als PDF per E-Mail und bei Bedarf in Papierform per Post geliefert werden.

Die Anforderungen können je nach Gemeinde, Kanton, Konsulat oder Empfängerstelle unterschiedlich sein. Sie können deren Vorgaben Ihrer Offertanfrage beilegen.

Ihre Dokumente werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Erstellung der Offerte und zur Ausführung des Auftrags verwendet, gemäss unserer Datenschutzerklärung.

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Eine Frage zu Ihrem Dossier ? Schreiben Sie uns, bevor Sie Ihre Dokumente einreichen.
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FAQ - Übersetzung weiterer persönlicher Dokumente

Übersetzen Sie auch Dokumente, die nicht auf der Website aufgeführt sind?
In vielen Fällen ja. Senden Sie uns eine gut lesbare Kopie, damit wir Sprache, Fachgebiet, Umfang und die geeignete Übersetzungsform prüfen können.
Wie weiss ich, ob eine beglaubigte Übersetzung nötig ist?
Klären Sie bei der Empfängerstelle ab, welche Form sie verlangt. Zum Verständnis kann eine einfache Übersetzung genügen; für eine offizielle Einreichung wird häufig eine beglaubigte Übersetzung verlangt.
Können nur einzelne Seiten übersetzt werden?
Ja, wenn die Empfängerstelle eine Teilübersetzung akzeptiert. Senden Sie dennoch das vollständige Dokument, damit Seiten, Beilagen und Referenzen richtig eingeordnet werden können.
Akzeptieren Sie Scans und Fotos?
Ja, sofern sie vollständig, scharf und gut lesbar sind. Für bestimmte Formalitäten kann später das Originaldokument benötigt werden.
Sind eine notarielle Beglaubigung oder Apostille immer erforderlich?
Nein. Diese Formalitäten sollten nur bestellt werden, wenn sie vom Zielland oder von der Empfängerstelle ausdrücklich verlangt werden.
Welche Frist ist einzuplanen?
Die Frist hängt von Sprache, Umfang, Lesbarkeit, Gestaltung und allfälligen Formalitäten ab. Sie wird in der Offerte bestätigt.