Beglaubigte Übersetzungen des Betreibungsauszugs , anerkannt in der ganzen Schweiz - für Mietdossiers , Personalunterlagen und Einbürgerungsverfahren , mit kurzen Bearbeitungszeiten.
Bewerbung für eine Wohnung Personal-, Aufenthalts- oder Einbürgerungsdossier Administrative Verfahren zwischen Kantonen oder im Ausland Beglaubigt, notariell legalisiert, mit Apostille? Für die Verwendung in der Schweiz genügt in der Regel eine beglaubigte Übersetzung .
Für die Verwendung im Ausland kann eine notarielle Legalisierung oder eine Apostille erforderlich sein.
Häufige Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch … siehe alle Sprachen .
Fristen und Versand Standard: einige Arbeitstage. Express -Optionen möglich. Lieferung als PDF per E-Mail und, falls erforderlich, Papierexemplare per Post.
Behörden verlangen fast immer eine beglaubigte Übersetzung.
Vertraulichkeit garantiert : Bearbeitung gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) unter Vertraulichkeitsvereinbarung.
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Müssen alle Seiten übersetzt werden?Ja, der vollständige Auszug ist erforderlich. Gekürzte oder unvollständige Versionen werden nicht akzeptiert.
Für die Verwendung im Ausland: welche Formalitäten gelten? In welchem Format erhalte ich die Übersetzung?Eine beglaubigte PDF-Version ; Papierexemplare werden auf Wunsch per Post versendet.