Betreibungsauszug beglaubigt übersetzen lassen

Ein Betreibungsauszug, auch Betreibungsregisterauszug genannt, enthält die Angaben des Betreibungsamts, das ihn ausgestellt hat. Er wird insbesondere für Wohnungsbewerbungen, Kreditanträge, Leasinggeschäfte und weitere administrative oder vertragliche Verfahren verwendet.

Wir übersetzen alle sichtbaren Angaben vollständig, ohne die finanzielle Situation der betroffenen Person zu beurteilen : Personalien, ausstellendes Amt, Datum, angegebener Zeitraum, Referenzen, Beträge, Verfahrensstand, Bemerkungen, Unterschriften und Stempel.

Benötigen Sie einen Betreibungsauszug auf Französisch, Italienisch oder Englisch? Wir übersetzen und beglaubigen Schweizer Betreibungsregisterauszüge sowie vergleichbare ausländische Dokumente in diesen und weiteren Sprachen.

Betreibungsauszüge und vergleichbare Dokumente Link zu Überschrift

  • Schweizer Betreibungsauszug oder Betreibungsregisterauszug
  • Betreibungsauskunft eines kantonalen oder regionalen Betreibungsamts
  • Bescheinigung ohne eingetragene Betreibungen
  • Auszug mit Betreibungen, Rechtsvorschlägen oder Verlustscheinen
  • Vergleichbares Dokument einer ausländischen Behörde
  • Schweizer Auszug für einen ausländischen Vermieter, eine Bank, Behörde oder Institution

Wann wird die Übersetzung benötigt? Link zu Überschrift

  • Wohnungsbewerbung in der Schweiz oder im Ausland
  • Vorlage bei einer Vermieterin oder einem Vermieter, die oder der die Sprache des Auszugs nicht versteht
  • Kredit-, Leasing- oder Finanzierungsantrag
  • Bürgschaft, Garantie oder Bankgeschäft
  • Berufliches oder administratives Dossier, wenn ein Betreibungsauszug verlangt wird
  • Gerichtliches, erbrechtliches oder vertragliches Verfahren
  • Vorlage bei einer ausländischen Behörde, einem Konsulat oder einer anderen Institution

Was sollten Sie einreichen? Link zu Überschrift

Senden Sie möglichst:

  • alle Seiten des Auszugs;
  • die Rückseite, wenn sie Einträge, Stempel oder Referenzen enthält;
  • allfällige Beilagen;
  • eine vollständige und gut lesbare Kopie aller Tabellen, Beträge und Betreibungsnummern;
  • den Staat, den Kanton und das ausstellende Betreibungsamt;
  • die gewünschte Zielsprache;
  • den Verwendungszweck sowie die Vermieterin, den Vermieter, die Bank, Behörde oder Empfängerstelle;
  • allfällige Vorgaben zur Beglaubigung, Legalisierung oder Apostille;
  • den Abgabetermin des Dossiers.

Ein Betreibungsauszug entspricht den Angaben des Betreibungsamts, das ihn ausgestellt hat, sowie dem auf dem Dokument angegebenen Umfang. Die Übersetzung verändert weder das ausstellende Amt noch den erfassten Zeitraum oder das Ausstellungsdatum.

Betreibungsauszug in der Schweiz bestellen Link zu Überschrift

Das zuständige Betreibungsamt richtet sich bei Privatpersonen grundsätzlich nach dem Wohnort. Über den offiziellen Betreibungsschalter können Sie das zuständige Amt suchen und eine Betreibungsauskunft beantragen.

Offizielle Informationen finden Sie hier :

Diese Seiten betreffen die Bestellung und die Bedeutung des Schweizer Dokuments. aboutXL übersetzt den Auszug, wenn er bei einer Vermieterin, einer Bank, einer Behörde oder einer anderen Stelle in einer anderen Sprache eingereicht werden muss.

Beglaubigung, notarielle Beglaubigung oder Apostille?

Für ein Verfahren in der Schweiz wird häufig eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Je nach Dokument und Anforderungen der Empfängerstelle können zusätzlich eine notarielle Beglaubigung oder eine Apostille erforderlich sein, insbesondere bei einer Verwendung im Ausland.

Klären Sie im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde, dem Konsulat oder der Institution ab, welche Form der Übersetzung verlangt wird. Wir passen unsere Offerte anschliessend an diese Vorgaben an.

Häufige Sprachen

Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch und weitere Sprachen. Siehe alle angebotenen Sprachen.

Fristen und Lieferung

Die Bearbeitungszeit hängt von der Sprache, dem Umfang, der Lesbarkeit des Dokuments und allfälligen Formalitäten ab. Der Termin wird in der Offerte bestätigt. Die Übersetzung kann als PDF per E-Mail und bei Bedarf in Papierform per Post geliefert werden.

Die Anforderungen können je nach Gemeinde, Kanton, Konsulat oder Empfängerstelle unterschiedlich sein. Sie können deren Vorgaben Ihrer Offertanfrage beilegen.

Ihre Dokumente werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Erstellung der Offerte und zur Ausführung des Auftrags verwendet, gemäss unserer Datenschutzerklärung.

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FAQ - Beglaubigte Übersetzung eines Betreibungsauszugs

Muss auch eine Bescheinigung ohne Betreibungen übersetzt werden?
Ja, wenn der Vermieter, die Bank oder die Behörde die Sprache des Dokuments nicht versteht. Die Bestätigung, dass keine Betreibungen verzeichnet sind, ist eine wesentliche Information des Auszugs.
Übersetzen Sie einen Betreibungsauszug ins Französische, Italienische oder Englische?
Ja. Wir übersetzen und beglaubigen Betreibungsauszüge unter anderem ins Französische, Italienische und Englische. Weitere Zielsprachen sind je nach Verwendungszweck und Sprachkombination verfügbar.
Werden Beträge und Referenznummern in der Übersetzung verändert?
Nein. Beträge, Daten und Referenznummern werden so wiedergegeben, wie sie im Original stehen. Eine Währung oder Abkürzung kann erklärt werden, ohne den angegebenen Wert zu verändern.
Müssen alle aufgeführten Betreibungen übersetzt werden?
Bei einer vollständigen Übersetzung werden alle Zeilen und Bemerkungen übernommen. Eine Teilübersetzung könnte ein unvollständiges Bild vermitteln und sollte nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfängerstelle erstellt werden.
Muss der Betreibungsauszug für ein Mietdossier aktuell sein?
Die Vermieterin, der Vermieter oder die Empfängerstelle legt die Anforderungen fest und kann einen kürzlich ausgestellten Auszug verlangen. Klären Sie das akzeptierte Ausstellungsdatum ab, bevor Sie einen neuen Auszug oder dessen Übersetzung bestellen.
Ist für die Verwendung im Ausland eine Apostille nötig?
Das hängt vom Land und von der Empfängerstelle ab. Eine beglaubigte Übersetzung kann genügen; in anderen Fällen kann zusätzlich eine notarielle Beglaubigung oder Apostille verlangt werden.