Beglaubigte Übersetzung des Betreibungsauszugs - Schweiz

Beglaubigte Übersetzungen des Betreibungsauszugs, anerkannt in der ganzen Schweiz - für Mietdossiers, Personalunterlagen und Einbürgerungsverfahren, mit kurzen Bearbeitungszeiten.

Häufige Verwendungszwecke Link zu Überschrift

  • Bewerbung für eine Wohnung
  • Personal-, Aufenthalts- oder Einbürgerungsdossier
  • Administrative Verfahren zwischen Kantonen oder im Ausland

Beglaubigt, notariell legalisiert, mit Apostille?

Für die Verwendung in der Schweiz genügt in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Für die Verwendung im Ausland kann eine notarielle Legalisierung oder eine Apostille erforderlich sein.

Häufige Sprachen

Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch … siehe alle Sprachen.

Fristen und Versand

Standard: einige Arbeitstage. Express-Optionen möglich. Lieferung als PDF per E-Mail und, falls erforderlich, Papierexemplare per Post.

Behörden verlangen fast immer eine beglaubigte Übersetzung.

Vertraulichkeit garantiert: Bearbeitung gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) unter Vertraulichkeitsvereinbarung.

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FAQ - Übersetzung des Betreibungsauszugs

Warum ist eine beglaubigte Übersetzung notwendig?
Sie wird häufig für Mietanträge, Personalakten, Aufenthaltsbewilligungen und gewisse Einbürgerungsverfahren verlangt.
Müssen alle Seiten übersetzt werden?
Ja, der vollständige Auszug ist erforderlich. Gekürzte oder unvollständige Versionen werden nicht akzeptiert.
Für die Verwendung im Ausland: welche Formalitäten gelten?
Eine notarielle Legalisierung und/oder eine Apostille kann verlangt werden.
In welchem Format erhalte ich die Übersetzung?
Eine beglaubigte PDF-Version; Papierexemplare werden auf Wunsch per Post versendet.