Beglaubigte Übersetzung des Fahrzeugausweises (Schweiz)

Offizielle Übersetzung Ihres Fahrzeugausweises für Zulassung, Import/Export oder Kantonswechsel - anerkannt von den Strassenverkehrsämtern in der ganzen Schweiz.

Wann wird eine Übersetzung verlangt? Link zu Überschrift

  • Erstzulassung eines importierten Fahrzeugs in der Schweiz
  • Verkauf ins Ausland und Zollkontrolle
  • Versicherungsfall oder Schadensdossier
  • Zugehörige Dokumente: Konformitätsbescheinigung, Rechnungen, Kaufvertrag

Beglaubigt, notariell legalisiert, mit Apostille?

Für die Verwendung in der Schweiz genügt in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Für die Verwendung im Ausland kann eine notarielle Legalisierung oder eine Apostille erforderlich sein.

Häufige Sprachen

Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch … siehe alle Sprachen.

Fristen und Versand

Standard: einige Arbeitstage. Express-Optionen möglich. Lieferung als PDF per E-Mail und, falls erforderlich, Papierexemplare per Post.

Behörden verlangen fast immer eine beglaubigte Übersetzung.

Vertraulichkeit garantiert: Bearbeitung gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) unter Vertraulichkeitsvereinbarung.

Zurück zu den Dokumenten

Benötigen Sie eine Beratung ? Senden Sie uns Ihr Dokument und erhalten Sie eine persönliche Kostenschätzung.
WhatsApp
Haben Sie ein Dokument zu übersetzen ? Erhalten Sie Ihre Sofort-Offerte in weniger als einer Minute.
Kostenlose Offerte

FAQ - Übersetzung des Fahrzeugausweises

Muss ich Vorder- und Rückseite senden?
Ja, Vorder- und Rückseite in guter Qualität sind erforderlich, damit die Übersetzung vollständig und offiziell anerkannt ist.
Wer verlangt die Übersetzung?
Strassenverkehrsämter, Zollbehörden, Versicherungen oder andere Ämter im Rahmen von Import/Export oder einem Kantonswechsel.
In welchem Format erhalte ich die Übersetzung?
Sie erhalten eine beglaubigte PDF-Version; Papierexemplare werden auf Wunsch per Post zugestellt.
Ist eine Legalisierung oder Apostille nötig?
Für die Verwendung ausserhalb der Schweiz kann die Behörde eine notarielle Legalisierung und/oder eine Apostille verlangen.