Beglaubigte Übersetzung eines Strafregisterauszugs

Ein Schweizer Strafregisterauszug kann als Privatauszug oder, für bestimmte Tätigkeiten, als Sonderprivatauszug ausgestellt werden. Ausländische Dokumente werden je nach Staat auch als Führungszeugnis, Police Clearance Certificate oder Strafregisterbescheinigung bezeichnet.

Wir übersetzen und beglaubigen Schweizer und ausländische Strafregisterauszüge für persönliche und amtliche Verfahren. Die Übersetzung gibt alle sichtbaren Angaben vollständig wieder, ohne deren rechtliche Bedeutung zu beurteilen : Personalien, Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, Referenzen, Vermerke, Unterschriften, Stempel und allfällige Einträge.

Wir übersetzen Strafregisterauszüge unter anderem ins Englische, Französische, Italienische und Deutsche. Weitere Sprachkombinationen sind ebenfalls verfügbar.

Strafregisterauszüge und vergleichbare Dokumente Link zu Überschrift

  • Schweizer Privatauszug aus dem Strafregister
  • Sonderprivatauszug für eine bestimmte Tätigkeit
  • Schweizer oder ausländischer Strafregisterauszug
  • Ausländisches Führungszeugnis
  • Police Clearance Certificate
  • Ausländische Bescheinigung über fehlende Vorstrafen
  • Schweizer Auszug für eine ausländische Behörde, Botschaft oder Institution

Wann wird die Übersetzung benötigt? Link zu Überschrift

  • Bewerbung oder reglementierte berufliche Tätigkeit
  • Visum oder Aufenthaltsbewilligung
  • Migrations- oder Einbürgerungsverfahren
  • Dossier bei einem Konsulat oder einer ausländischen Behörde
  • Tätigkeit mit Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen
  • Studium, Praktikum, Adoption oder Freiwilligenarbeit, wenn ein Auszug verlangt wird

Was benötigen wir? Link zu Überschrift

Senden Sie uns möglichst:

  • alle Seiten des Auszugs;
  • eine vollständige und gut lesbare Kopie ohne verdeckte Stellen oder abgeschnittene Ränder;
  • die Rückseite, wenn sie Angaben, Stempel oder Referenzen enthält;
  • allfällige Beilagen oder Bestätigungen;
  • den Ausstellungsstaat und die ausstellende Behörde;
  • die gewünschte Zielsprache;
  • den Verwendungszweck sowie die Arbeitgeberin, den Arbeitgeber, die Behörde, das Konsulat oder die Empfängerstelle;
  • allfällige Vorgaben zur Beglaubigung, Legalisierung oder Apostille;
  • den Termin Ihres Verfahrens.

Die Arbeitgeberin, der Arbeitgeber oder die Empfängerstelle kann eine bestimmte Auszugsart und ein aktuelles Ausstellungsdatum verlangen. Die Übersetzung verändert weder das Datum noch den Verwendungszeitraum des Dokuments.

Privatauszug, Sonderprivatauszug und Verwendung im Ausland Link zu Überschrift

Der Schweizer Privatauszug kann für verschiedene Zwecke bestellt werden, beispielsweise für eine Bewerbung, eine Einbürgerung oder ein anderes administratives Verfahren.

Der Sonderprivatauszug ist nur für bestimmte organisierte Tätigkeiten vorgesehen, die einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen umfassen. Für die Bestellung ist eine unterzeichnete Bestätigung der betreffenden Organisation erforderlich.

Offizielle Informationen und Bestellmöglichkeiten finden Sie hier :

Die Bestellung des Auszugs, eine allfällige Beglaubigung des Originals und die Übersetzung sind separate Schritte. aboutXL übersetzt und beglaubigt das Dokument gemäss der verlangten Sprache und den mitgeteilten Formalitäten.

Beglaubigung, notarielle Beglaubigung oder Apostille?

Für ein Verfahren in der Schweiz wird häufig eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Je nach Dokument und Anforderungen der Empfängerstelle können zusätzlich eine notarielle Beglaubigung oder eine Apostille erforderlich sein, insbesondere bei einer Verwendung im Ausland.

Klären Sie im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde, dem Konsulat oder der Institution ab, welche Form der Übersetzung verlangt wird. Wir passen unsere Offerte anschliessend an diese Vorgaben an.

Häufige Sprachen

Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch und weitere Sprachen. Siehe alle angebotenen Sprachen.

Fristen und Lieferung

Die Bearbeitungszeit hängt von der Sprache, dem Umfang, der Lesbarkeit des Dokuments und allfälligen Formalitäten ab. Der Termin wird in der Offerte bestätigt. Die Übersetzung kann als PDF per E-Mail und bei Bedarf in Papierform per Post geliefert werden.

Die Anforderungen können je nach Gemeinde, Kanton, Konsulat oder Empfängerstelle unterschiedlich sein. Sie können deren Vorgaben Ihrer Offertanfrage beilegen.

Ihre Dokumente werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Erstellung der Offerte und zur Ausführung des Auftrags verwendet, gemäss unserer Datenschutzerklärung.

Zurück zu den Dokumenten

Eine Frage zu Ihrem Dossier ? Schreiben Sie uns, bevor Sie Ihre Dokumente einreichen.
WhatsApp
Haben Sie ein Dokument zu übersetzen ? Senden Sie Ihre Dateien in wenigen Minuten für eine geprüfte Offerte.
Kostenlose Offerte

FAQ - Beglaubigte Übersetzung eines Strafregisterauszugs

Welche Art von Strafregisterauszug muss ich übersetzen lassen?
Verwenden Sie die Auszugsart, die der Arbeitgeber, die Behörde oder das Konsulat verlangt. Eine Übersetzung macht aus einem Privatauszug keinen Sonderprivatauszug und ersetzt kein anderes verlangtes Dokument.
Übersetzen Sie Strafregisterauszüge ins Englische, Französische oder Italienische?
Ja. Wir übersetzen und beglaubigen Strafregisterauszüge unter anderem ins Englische, Französische und Italienische. Wir bearbeiten auch ausländische Führungszeugnisse und Police Clearance Certificates.
Muss auch ein Auszug ohne Einträge übersetzt werden?
Ja, wenn die Empfängerstelle die Sprache des Dokuments nicht versteht. Die Übersetzung übernimmt auch die Bestätigung, dass keine mitzuteilenden Einträge vorhanden sind.
Müssen alle Seiten, Stempel und Vermerke übersetzt werden?
Für eine vollständige Übersetzung sollten sämtliche Seiten, Kopfzeilen, Referenzen, Unterschriften und Stempel berücksichtigt werden. Eine Teilübersetzung sollte nur mit Zustimmung der Empfängerstelle erstellt werden.
Muss der Strafregisterauszug kürzlich ausgestellt worden sein?
Das hängt vom Verfahren und von der Empfängerstelle ab. Einige Arbeitgeber, Konsulate oder Behörden verlangen einen kürzlich ausgestellten Auszug. Klären Sie das akzeptierte Ausstellungsdatum ab, bevor Sie einen neuen Auszug oder dessen Übersetzung bestellen.
Ist eine Apostille oder notarielle Beglaubigung nötig?
Das hängt vom Bestimmungsland und von der Empfängerstelle ab. Für einen Schweizer Strafregisterauszug, der im Ausland verwendet wird, kann eine Beglaubigung des Originals durch die Bundeskanzlei verlangt werden. Für die beglaubigte Übersetzung können anschliessend weitere Formalitäten erforderlich sein.