Beglaubigte Übersetzung eines Strafregisterauszugs
Ein Schweizer Strafregisterauszug kann als Privatauszug oder, für bestimmte Tätigkeiten, als Sonderprivatauszug ausgestellt werden. Ausländische Dokumente werden je nach Staat auch als Führungszeugnis, Police Clearance Certificate oder Strafregisterbescheinigung bezeichnet.
Wir übersetzen und beglaubigen Schweizer und ausländische Strafregisterauszüge für persönliche und amtliche Verfahren. Die Übersetzung gibt alle sichtbaren Angaben vollständig wieder, ohne deren rechtliche Bedeutung zu beurteilen : Personalien, Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, Referenzen, Vermerke, Unterschriften, Stempel und allfällige Einträge.
Wir übersetzen Strafregisterauszüge unter anderem ins Englische, Französische, Italienische und Deutsche. Weitere Sprachkombinationen sind ebenfalls verfügbar.
Strafregisterauszüge und vergleichbare Dokumente Link zu Überschrift
- Schweizer Privatauszug aus dem Strafregister
- Sonderprivatauszug für eine bestimmte Tätigkeit
- Schweizer oder ausländischer Strafregisterauszug
- Ausländisches Führungszeugnis
- Police Clearance Certificate
- Ausländische Bescheinigung über fehlende Vorstrafen
- Schweizer Auszug für eine ausländische Behörde, Botschaft oder Institution
Wann wird die Übersetzung benötigt? Link zu Überschrift
- Bewerbung oder reglementierte berufliche Tätigkeit
- Visum oder Aufenthaltsbewilligung
- Migrations- oder Einbürgerungsverfahren
- Dossier bei einem Konsulat oder einer ausländischen Behörde
- Tätigkeit mit Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen
- Studium, Praktikum, Adoption oder Freiwilligenarbeit, wenn ein Auszug verlangt wird
Was benötigen wir? Link zu Überschrift
Senden Sie uns möglichst:
- alle Seiten des Auszugs;
- eine vollständige und gut lesbare Kopie ohne verdeckte Stellen oder abgeschnittene Ränder;
- die Rückseite, wenn sie Angaben, Stempel oder Referenzen enthält;
- allfällige Beilagen oder Bestätigungen;
- den Ausstellungsstaat und die ausstellende Behörde;
- die gewünschte Zielsprache;
- den Verwendungszweck sowie die Arbeitgeberin, den Arbeitgeber, die Behörde, das Konsulat oder die Empfängerstelle;
- allfällige Vorgaben zur Beglaubigung, Legalisierung oder Apostille;
- den Termin Ihres Verfahrens.
Die Arbeitgeberin, der Arbeitgeber oder die Empfängerstelle kann eine bestimmte Auszugsart und ein aktuelles Ausstellungsdatum verlangen. Die Übersetzung verändert weder das Datum noch den Verwendungszeitraum des Dokuments.
Privatauszug, Sonderprivatauszug und Verwendung im Ausland Link zu Überschrift
Der Schweizer Privatauszug kann für verschiedene Zwecke bestellt werden, beispielsweise für eine Bewerbung, eine Einbürgerung oder ein anderes administratives Verfahren.
Der Sonderprivatauszug ist nur für bestimmte organisierte Tätigkeiten vorgesehen, die einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen umfassen. Für die Bestellung ist eine unterzeichnete Bestätigung der betreffenden Organisation erforderlich.
Offizielle Informationen und Bestellmöglichkeiten finden Sie hier :
- Informationen zum Privatauszug und Sonderprivatauszug auf ch.ch ;
- Strafregisterauszug offiziell bestellen beim Bundesamt für Justiz ;
- Beglaubigung eines Schweizer Strafregisterauszugs für das Ausland beim Bundesamt für Justiz.
Die Bestellung des Auszugs, eine allfällige Beglaubigung des Originals und die Übersetzung sind separate Schritte. aboutXL übersetzt und beglaubigt das Dokument gemäss der verlangten Sprache und den mitgeteilten Formalitäten.
Beglaubigung, notarielle Beglaubigung oder Apostille?
Für ein Verfahren in der Schweiz wird häufig eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Je nach Dokument und Anforderungen der Empfängerstelle können zusätzlich eine notarielle Beglaubigung oder eine Apostille erforderlich sein, insbesondere bei einer Verwendung im Ausland.
Klären Sie im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde, dem Konsulat oder der Institution ab, welche Form der Übersetzung verlangt wird. Wir passen unsere Offerte anschliessend an diese Vorgaben an.
Häufige Sprachen
Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch und weitere Sprachen. Siehe alle angebotenen Sprachen.
Fristen und Lieferung
Die Bearbeitungszeit hängt von der Sprache, dem Umfang, der Lesbarkeit des Dokuments und allfälligen Formalitäten ab. Der Termin wird in der Offerte bestätigt. Die Übersetzung kann als PDF per E-Mail und bei Bedarf in Papierform per Post geliefert werden.
Die Anforderungen können je nach Gemeinde, Kanton, Konsulat oder Empfängerstelle unterschiedlich sein. Sie können deren Vorgaben Ihrer Offertanfrage beilegen.
Ihre Dokumente werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Erstellung der Offerte und zur Ausführung des Auftrags verwendet, gemäss unserer Datenschutzerklärung.
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