Beglaubigte Übersetzung von Testamenten und Nachlassdokumenten
Beglaubigte Übersetzung von Testamenten und Kodizillen, anerkannt von Notariaten, Kanzleien und Gerichten in der Schweiz - ideal für internationale Nachlassverfahren und notarielle Abläufe.
Wann ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich? Link zu Überschrift
- Hinterlegung eines ausländischen Testaments bei einem Schweizer Notariat
- Geltendmachung einer Erbschaft in der Schweiz oder im Ausland
- Anforderungen durch eine kantonale Behörde oder ein Friedensgericht
- Vorlage einer Erbvollmacht oder von Nachlassunterlagen im Ausland
Was wir übersetzen Link zu Überschrift
- Testamente (handschriftlich oder notariell) und Kodizille
- Anhänge, Erbbescheinigungen, Erbnachweise
- Erklärungen zur Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
- Teilungsakten, Inventare und zugehörige notarielle Unterlagen
Beglaubigt, notariell legalisiert, mit Apostille?
Für die Verwendung in der Schweiz genügt in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Für die Verwendung im Ausland kann eine notarielle Legalisierung oder eine Apostille erforderlich sein.
Häufige Sprachen
Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch … siehe alle Sprachen.
Fristen und Versand
Standard: einige Arbeitstage. Express-Optionen möglich. Lieferung als PDF per E-Mail und, falls erforderlich, Papierexemplare per Post.
Behörden verlangen fast immer eine beglaubigte Übersetzung.
Vertraulichkeit garantiert: Bearbeitung gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) unter Vertraulichkeitsvereinbarung.
Zurück zu den DokumentenFAQ - Beglaubigte Übersetzung von Testamenten und Kodizillen
Wird das Originaldokument für die Übersetzung benötigt?
Das Originaldokument wird nur für die notarielle Legalisierung oder eine Apostille benötigt.
Beglaubigung, Legalisierung, Apostille - worin liegt der Unterschied?
Die notarielle Legalisierung bestätigt diese Unterschrift für den vorgesehenen Zweck.
Die Apostille (Haager Übereinkommen) bestätigt die notarielle Legalisierung für bestimmte ausländische Staaten.
Muss das gesamte Testament übersetzt werden?
Ein Auszug ist nur zulässig, wenn die Behörde dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Wird eine beglaubigte Schweizer Übersetzung im Ausland anerkannt?
Eine notarielle Legalisierung und/oder Apostille kann erforderlich sein.