Beglaubigte Übersetzung von Testamenten und Nachlassdokumenten

Beglaubigte Übersetzung von Testamenten und Kodizillen, anerkannt von Notariaten, Kanzleien und Gerichten in der Schweiz - ideal für internationale Nachlassverfahren und notarielle Abläufe.

Wann ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich? Link zu Überschrift

  • Hinterlegung eines ausländischen Testaments bei einem Schweizer Notariat
  • Geltendmachung einer Erbschaft in der Schweiz oder im Ausland
  • Anforderungen durch eine kantonale Behörde oder ein Friedensgericht
  • Vorlage einer Erbvollmacht oder von Nachlassunterlagen im Ausland

Was wir übersetzen Link zu Überschrift

  • Testamente (handschriftlich oder notariell) und Kodizille
  • Anhänge, Erbbescheinigungen, Erbnachweise
  • Erklärungen zur Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
  • Teilungsakten, Inventare und zugehörige notarielle Unterlagen

Beglaubigt, notariell legalisiert, mit Apostille?

Für die Verwendung in der Schweiz genügt in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Für die Verwendung im Ausland kann eine notarielle Legalisierung oder eine Apostille erforderlich sein.

Häufige Sprachen

Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch … siehe alle Sprachen.

Fristen und Versand

Standard: einige Arbeitstage. Express-Optionen möglich. Lieferung als PDF per E-Mail und, falls erforderlich, Papierexemplare per Post.

Behörden verlangen fast immer eine beglaubigte Übersetzung.

Vertraulichkeit garantiert: Bearbeitung gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) unter Vertraulichkeitsvereinbarung.

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FAQ - Beglaubigte Übersetzung von Testamenten und Kodizillen

Wird das Originaldokument für die Übersetzung benötigt?
Ein gut lesbarer Scan genügt für Offerte und Übersetzung.
Das Originaldokument wird nur für die notarielle Legalisierung oder eine Apostille benötigt.
Beglaubigung, Legalisierung, Apostille - worin liegt der Unterschied?
Die beglaubigte Übersetzung trägt Unterschrift und Stempel der Agentur.
Die notarielle Legalisierung bestätigt diese Unterschrift für den vorgesehenen Zweck.
Die Apostille (Haager Übereinkommen) bestätigt die notarielle Legalisierung für bestimmte ausländische Staaten.
Muss das gesamte Testament übersetzt werden?
In der Regel verlangen die Behörden eine vollständige Übersetzung.
Ein Auszug ist nur zulässig, wenn die Behörde dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Wird eine beglaubigte Schweizer Übersetzung im Ausland anerkannt?
Oft ja - prüfen Sie jedoch die Anforderungen des Ziellands.
Eine notarielle Legalisierung und/oder Apostille kann erforderlich sein.
In welchen Sprachen arbeiten Sie?
DE, FR, IT, EN, ES, PT, RO, RU, AR und weitere. Siehe alle Sprachen.
Wie erhalte ich schnell einen Preis?
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