Deutsche Übersetzung persönlicher Dokumente in der Schweiz

Wir übersetzen persönliche Dokumente aus dem und ins Deutsche für administrative, schulische, berufliche, familiäre und rechtliche Verfahren in der Schweiz oder im Ausland.

Für Dokumente, die in der Schweiz verwendet werden, schreiben wir in Schweizer Standarddeutsch, insbesondere ohne ß und mit einer geeigneten Terminologie für Behörden, Versicherungen, Bildungseinrichtungen und Arbeitgeber.

Übersetzungen ins Deutsche Link zu Überschrift

Eine deutsche Übersetzung kann unter anderem benötigt werden für:

  • ein Zivilstandsamt in der Deutschschweiz;
  • eine Gemeinde oder kantonale Verwaltung;
  • eine Schule, Fachhochschule oder Universität;
  • einen Arbeitgeber;
  • eine Versicherung;
  • ein Bewilligungs- oder Einbürgerungsverfahren;
  • ein gerichtliches oder administratives Dossier.

Übersetzungen aus dem Deutschen Link zu Überschrift

Wir übersetzen unter anderem:

  • Zivilstandsurkunden und Familienausweise;
  • Diplome, Zeugnisse und Notenausweise;
  • Arbeitszeugnisse und Arbeitgeberbestätigungen;
  • Strafregister- und Betreibungsauszüge;
  • Führer- und Fahrzeugausweise;
  • kantonale oder kommunale Entscheide;
  • Verträge, Urteile und medizinische Dokumente.

Schweizer Standarddeutsch Link zu Überschrift

Amtliche Dokumente werden grundsätzlich in Standarddeutsch verfasst, auch wenn sie aus der Deutschschweiz stammen.

Wir verwenden eine für die Schweiz geeignete Terminologie, beispielsweise:

  • Offerte;
  • Führerausweis und Fahrzeugausweis;
  • Betreibungsauszug;
  • A-Post und A-Post Plus, wenn der Postversand Teil des Textes ist.

Schriftliche Texte in Schweizer Dialekt werden je nach Lesbarkeit und Zusammenhang separat geprüft.

Welche Übersetzungsform ist erforderlich? Link zu Überschrift

Je nach Dossier erstellen wir:

Diese Formalitäten sind nicht automatisch erforderlich. Massgebend sind die Vorgaben der Empfängerstelle.

Wie funktioniert der Ablauf? Link zu Überschrift

  1. Sie senden eine vollständige und gut lesbare Kopie.
  2. Sie nennen Zielsprache und Empfängerstelle.
  3. Wir prüfen Sprachkombination, Terminologie und Formalitäten.
  4. Sie erhalten eine Offerte in CHF mit der vorgesehenen Frist.
  5. Die Übersetzung wird gemäss Vereinbarung zugestellt.

Für eine Verwendung in Deutschland oder Österreich nennen Sie bitte das Zielland, damit die Formulierungen entsprechend angepasst werden.

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FAQ - Übersetzung von Dokumenten auf Deutsch

Verwenden Sie Schweizer oder deutsches Standarddeutsch?
Für Dokumente in der Schweiz verwenden wir Schweizer Standarddeutsch. Für Deutschland oder Österreich können Terminologie und Formulierungen an das Zielland angepasst werden.
Übersetzen Sie auch Schweizerdeutsch?
Schriftliche Dialekttexte können je nach Lesbarkeit und Kontext geprüft werden. Senden Sie das Dokument, damit wir die mögliche Bearbeitung beurteilen können.
Übersetzen Sie auch aus dem Deutschen ins Französische?
Ja. Dazu gehören insbesondere Urkunden, Diplome, Arbeitszeugnisse, amtliche Auszüge, Entscheide, Verträge und medizinische Dokumente.
Ist eine beglaubigte Übersetzung immer nötig?
Nein. Die erforderliche Form hängt vom Verwendungszweck ab. Klären Sie ab, ob die Empfängerstelle eine Beglaubigung oder zusätzliche Formalität verlangt.
Genügt ein Scan für die Offerte?
Ja, wenn Vorderseite, Rückseite und sämtliche Seiten gut lesbar sind. Falls später das Original benötigt wird, weisen wir Sie darauf hin.