Portugiesische Übersetzung persönlicher Dokumente in der Schweiz

Wir übersetzen persönliche Dokumente aus dem und ins Portugiesische und berücksichtigen dabei die in Portugal oder Brasilien verwendete Sprachvariante.

Terminologie und Formulierungen werden an Dokumentenart, Zielland und Empfängerstelle angepasst. Dies ist besonders bei administrativen, schulischen, beruflichen und rechtlichen Dokumenten wichtig.

Übersetzungen ins Portugiesische Link zu Überschrift

Eine portugiesische Übersetzung kann unter anderem benötigt werden für:

  • ein portugiesisches oder brasilianisches Konsulat;
  • eine Heirat oder Eintragung beim Zivilstandsamt;
  • ein Nachlassverfahren oder eine Vollmacht;
  • eine Schule oder Universität;
  • eine berufliche Bewerbung;
  • die Verwendung eines Schweizer Dokuments in Portugal oder Brasilien;
  • ein medizinisches, bankbezogenes, notarielles oder administratives Dossier.

Übersetzungen aus dem Portugiesischen Link zu Überschrift

Wir übersetzen unter anderem:

  • Geburtsurkunden und Geburtsbescheinigungen;
  • Heirats-, Scheidungs- und Todesurkunden;
  • Familienbücher und Familiennachweise;
  • Diplome und Notenausweise;
  • Arbeitszeugnisse und Arbeitgeberbestätigungen;
  • Strafregisterbescheinigungen;
  • Bewilligungen und administrative Dokumente;
  • Arztzeugnisse;
  • Urteile, Verträge, Vollmachten und Nachlassdokumente.

Portugiesisch aus Portugal oder Brasilien Link zu Überschrift

Europäisches und brasilianisches Portugiesisch unterscheiden sich teilweise im Wortschatz, im Sprachgebrauch und in der Verwaltungsterminologie.

Wir verwenden:

  • Portugiesisch aus Portugal für portugiesische Behörden und Institutionen;
  • brasilianisches Portugiesisch für brasilianische Behörden und Institutionen;
  • die im Original verwendete Variante, wenn das Dokument in eine andere Sprache übersetzt wird.

Bezeichnungen von Abschlüssen, Funktionen, Behörden oder Dokumenten werden nicht automatisch einem Begriff mit anderer institutioneller oder rechtlicher Bedeutung gleichgesetzt.

Geben Sie an, ob das Dokument für Portugal, Brasilien oder eine andere portugiesischsprachige Empfängerstelle bestimmt ist.

Welche Übersetzungsform ist erforderlich? Link zu Überschrift

Je nach Dossier erstellen wir:

Der genaue Ablauf hängt vom Dokument, vom Zielland und von den Vorgaben der Empfängerstelle ab.

Wie funktioniert der Ablauf? Link zu Überschrift

  1. Sie senden eine vollständige und gut lesbare Kopie.
  2. Sie nennen die gewünschte Variante und die Empfängerstelle.
  3. Wir prüfen Sprachkombination, Fachgebiet und Formalitäten.
  4. Sie erhalten eine Offerte in CHF mit Frist und Lieferart.
  5. Die Übersetzung wird als PDF und bei Bedarf in Papierform zugestellt.

Die Anforderungen in Portugal und Brasilien können unterschiedlich sein. Senden Sie deshalb die Vorgaben des Konsulats, der Behörde oder Institution mit Ihrer Anfrage.

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FAQ - Übersetzung von Dokumenten auf Portugiesisch

Brauche ich Portugiesisch aus Portugal oder Brasilien?
Die Variante sollte dem Zielland und der Empfängerstelle entsprechen. Nennen Sie diese Angaben, damit die geeignete Terminologie verwendet wird.
Übersetzen Sie auch aus dem Portugiesischen ins Deutsche oder Französische?
Ja. Wir übersetzen insbesondere Zivilstandsurkunden, Diplome, Arbeitszeugnisse, medizinische Dokumente, Entscheide, amtliche Auszüge und Verträge.
Kann eine Übersetzung für Portugal unverändert in Brasilien verwendet werden?
Nicht immer. Der Inhalt bleibt grundsätzlich verständlich, doch administrative Begriffe und Gepflogenheiten unterscheiden sich. Für ein offizielles Verfahren sollte die Variante zur Empfängerstelle passen.
Wird die Übersetzung von einem Konsulat automatisch angenommen?
Nein. Das Konsulat oder die Behörde legt die Anforderungen fest und kann eine Beglaubigung, notarielle Beglaubigung, Apostille oder zusätzliche Unterlagen verlangen.
Genügt ein Scan für die Offerte?
Ja, wenn sämtliche Seiten, Unterschriften, Stempel und Beilagen gut lesbar sind. Falls später das Original benötigt wird, informieren wir Sie.
Können mehrere Familiendokumente gemeinsam übersetzt werden?
Ja. Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und weitere Dokumente können gemeinsam eingereicht werden. Die Offerte führt die einzelnen Unterlagen und Formalitäten getrennt auf.