Rumänische Übersetzung persönlicher Dokumente in der Schweiz
Wir übersetzen persönliche Dokumente aus dem und ins Rumänische für administrative, familiäre, schulische, berufliche und rechtliche Verfahren in der Schweiz, in Rumänien oder in einem anderen Staat.
Terminologie und Gestaltung werden an Dokumentenart, Zielland und Empfängerstelle angepasst. Behörden, Abschlüsse und Zivilstandsdokumente werden nicht automatisch einem Begriff mit anderer rechtlicher oder institutioneller Bedeutung gleichgesetzt.
Übersetzungen ins Rumänische Link zu Überschrift
Eine rumänische Übersetzung kann unter anderem benötigt werden für:
- eine rumänische Behörde oder ein Konsulat;
- eine Heirat oder Eintragung beim Zivilstandsamt;
- ein Nachlassverfahren oder eine Vollmacht;
- eine Schule oder Universität;
- eine berufliche Bewerbung;
- die Verwendung eines Schweizer Dokuments in Rumänien;
- ein medizinisches, bankbezogenes, notarielles oder administratives Dossier.
Übersetzungen aus dem Rumänischen Link zu Überschrift
Wir übersetzen unter anderem:
- Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Todesurkunden;
- Familienbücher und Familiennachweise;
- Identitätskarten, Reisepässe und Bewilligungen;
- Diplome und Notenausweise;
- Arbeitszeugnisse und Arbeitgeberbestätigungen;
- Strafregisterbescheinigungen;
- Arztzeugnisse und medizinische Berichte;
- Urteile, Verträge, Vollmachten und Nachlassdokumente.
Namen, Sonderzeichen und Personalangaben Link zu Überschrift
Das Rumänische verwendet das lateinische Alphabet mit Zeichen wie ă, â, î, ș und ț.
Bei Personennamen berücksichtigen wir die Schreibweise in den eingereichten amtlichen Dokumenten. Abweichungen zwischen rumänischer Urkunde, Reisepass und Schweizer Dokument sollten vor der Übersetzung angegeben werden.
Nummern, Daten und Referenzen werden unverändert übernommen.
Senden Sie möglichst eine Kopie des Reisepasses oder Schweizer Ausweises, wenn die Schreibweise des Namens im gesamten Dossier einheitlich bleiben muss.
Welche Übersetzungsform ist erforderlich? Link zu Überschrift
Je nach Vorgaben erstellen wir:
- eine einfache Übersetzung;
- eine beglaubigte Übersetzung;
- eine notarielle Beglaubigung;
- eine Apostille.
Beglaubigung, notarielle Beglaubigung und Apostille sind nicht automatisch erforderlich. Massgebend sind die Vorgaben der Empfängerstelle.
Wie funktioniert der Ablauf? Link zu Überschrift
- Sie senden sämtliche Seiten des Dokuments.
- Sie nennen Zielsprache, Zielland und Empfängerstelle.
- Wir prüfen Lesbarkeit, Umfang und Formalitäten.
- Sie erhalten eine Offerte in CHF mit der vorgesehenen Frist.
- Die Übersetzung wird als PDF und bei Bedarf in Papierform zugestellt.
Ein zwei- oder mehrsprachiges Dokument muss nicht immer erneut übersetzt werden. Prüfen Sie, ob sämtliche benötigten Angaben bereits in einer akzeptierten Sprache enthalten sind.
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