Russische Übersetzung persönlicher Dokumente in der Schweiz

Wir übersetzen persönliche Dokumente aus dem und ins Russische für administrative, familiäre, schulische, berufliche und rechtliche Verfahren in der Schweiz oder im Ausland.

Dokumentenart, Ausstellungsstaat und Empfängerstelle werden bei der Terminologie berücksichtigt. Besondere Aufmerksamkeit gilt Personennamen, amtlichen Bezeichnungen und Referenzen in kyrillischer Schrift.

Übersetzungen ins Russische Link zu Überschrift

Eine russische Übersetzung kann unter anderem benötigt werden für:

  • eine Behörde oder Institution, die russische Unterlagen verlangt;
  • ein Zivilstands- oder Familienverfahren;
  • ein Nachlassverfahren oder eine Vollmacht;
  • eine Schule oder Universität;
  • eine berufliche Bewerbung;
  • die Verwendung eines Schweizer Dokuments im Ausland;
  • ein medizinisches, bankbezogenes, notarielles oder gerichtliches Dossier.

Übersetzungen aus dem Russischen Link zu Überschrift

Wir übersetzen unter anderem:

  • Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Todesurkunden;
  • Reisepässe und Identitätsdokumente;
  • Diplome und Notenausweise;
  • Arbeitszeugnisse und Arbeitgeberbestätigungen;
  • Strafregisterbescheinigungen;
  • Bewilligungen und Verwaltungsentscheide;
  • Arztzeugnisse;
  • Urteile, Verträge, Vollmachten und Nachlassdokumente.

Kyrillische Schrift und Umschrift von Namen Link zu Überschrift

Russische Namen können auf verschiedene Arten in lateinische Schrift übertragen werden. Für ein amtliches Dossier ist die Übereinstimmung mit Reisepass und bereits verwendeten Schweizer Dokumenten wichtig.

Senden Sie möglichst:

  • die Identitätsseite des Reisepasses;
  • die Aufenthaltsbewilligung oder einen Schweizer Ausweis;
  • Vorgaben der Empfängerstelle zur Umschrift;
  • frühere Übersetzungen aus demselben Dossier.

Wir ändern die Schreibweise eines Namens nicht frei. Unterschiede zwischen Dokumenten werden gekennzeichnet und vor Abschluss der Übersetzung geklärt.

Die Schreibweise im Reisepass ist in der Regel die wichtigste Referenz für eine einheitliche Bezeichnung in den Dokumenten derselben Person.

Welche Übersetzungsform ist erforderlich? Link zu Überschrift

Je nach Dossier erstellen wir:

Die Formalitäten hängen von Ausstellungsstaat, Zielland, Dokumentenart und Vorgaben der Empfängerstelle ab.

Wie funktioniert der Ablauf? Link zu Überschrift

  1. Sie senden sämtliche Seiten des Dokuments.
  2. Sie legen möglichst den Reisepass oder die gewünschte Namensschreibweise bei.
  3. Sie nennen Zielsprache, Zielland und Empfängerstelle.
  4. Wir prüfen Umfang, Lesbarkeit und Formalitäten.
  5. Sie erhalten eine Offerte in CHF mit der vorgesehenen Frist.
  6. Die Übersetzung wird gemäss Vereinbarung zugestellt.

Die Übersetzung gibt den Inhalt des Dokuments wieder. Sie bestätigt nicht automatisch dessen Echtheit, Gültigkeit oder Annahme durch eine Behörde.

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FAQ - Übersetzung von Dokumenten auf Russisch

Übersetzen Sie auch aus dem Russischen ins Deutsche oder Französische?
Ja. Dazu gehören insbesondere Zivilstandsurkunden, Diplome, Arbeitszeugnisse, medizinische Dokumente, Urteile, Entscheide und Verträge.
Wie wird die Umschrift eines russischen Namens gewählt?
Wir verwenden in erster Linie die Schreibweise im Reisepass oder im amtlichen Referenzdokument. Senden Sie diese Unterlagen, um Abweichungen im Dossier zu vermeiden.
Wird kyrillischer Text in der Übersetzung wiedergegeben?
Namen oder wichtige Angaben können in kyrillischer Schrift beibehalten und mit einer Umschrift ergänzt werden. Die Darstellung richtet sich nach Dokument und Verwendungszweck.
Wird eine Übersetzung aus dem Russischen in der Schweiz automatisch akzeptiert?
Nein. Die zuständige Behörde oder Institution bestimmt, welche Beglaubigung und welche zusätzlichen Formalitäten erforderlich sind.
Genügt ein Scan oder Foto für die Offerte?
Ja, sofern sämtliche Seiten vollständig und gut lesbar sind. Für Namen sollte zusätzlich eine Kopie des Reisepasses oder Schweizer Ausweises eingereicht werden.
Ist für russischsprachige Dokumente immer eine Apostille erforderlich?
Nein. Dies hängt vom Ausstellungsstaat, vom Zielland, vom Dokument und von den Vorgaben der Empfängerstelle ab.