Übersetzung in weiteren Sprachen für Privatpersonen

Ihre Sprache oder Sprachkombination ist auf unseren Hauptseiten nicht aufgeführt? Wir prüfen auch zahlreiche weitere Anfragen für persönliche, administrative, schulische, medizinische oder rechtliche Dokumente.

Die Bearbeitung hängt ab von:

  • Ausgangs- und Zielsprache;
  • Dokumentenart und Lesbarkeit;
  • Fachgebiet;
  • gewünschter Frist;
  • erforderlicher Beglaubigung oder weiteren Formalitäten;
  • Verfügbarkeit einer geeigneten Fachperson.

Diese Punkte werden vor der Bestätigung des Auftrags geprüft.

Sprachen mit eigener Informationsseite Link zu Überschrift

Weitere Informationen finden Sie zu:

Weitere Sprachen auf Anfrage Link zu Überschrift

Je nach Dokument und Sprachkombination prüfen wir unter anderem Anfragen für:

  • Albanisch;
  • Arabisch;
  • Bulgarisch;
  • Chinesisch;
  • Farsi;
  • Niederländisch;
  • Polnisch;
  • Slowakisch;
  • Tschechisch;
  • Türkisch;
  • Ungarisch;
  • Mazedonisch;
  • sowie weitere Sprachen.

Diese Aufzählung bedeutet nicht, dass sämtliche Kombinationen oder Formalitäten verfügbar sind. Senden Sie das Dokument für eine konkrete Prüfung.

Mögliche Dokumente Link zu Überschrift

Dazu gehören insbesondere:

  • Zivilstandsurkunden und Familiennachweise;
  • Identitätsdokumente und Bewilligungen;
  • Diplome und Notenausweise;
  • Arbeitszeugnisse;
  • Strafregisterauszüge und administrative Bestätigungen;
  • medizinische Dokumente;
  • Urteile, Vollmachten und persönliche Verträge;
  • Bank-, Versicherungs- und Nachlassdokumente.

Welche Übersetzungsform ist erforderlich? Link zu Überschrift

Je nach Vorgaben prüfen wir die Erstellung:

Nicht jede Übersetzung muss beglaubigt werden. Eine notarielle Beglaubigung oder Apostille sollte nur vorgesehen werden, wenn sie für das Dossier verlangt wird.

Benötigte Angaben Link zu Überschrift

Senden Sie für die Prüfung:

  1. sämtliche Seiten des Dokuments;
  2. die Ausgangssprache;
  3. die Zielsprache;
  4. Zielland und Empfängerstelle;
  5. allfällige schriftliche Vorgaben;
  6. den gewünschten Termin.

Falls Sie die Sprache nicht genau kennen, senden Sie eine gut lesbare Kopie zur Identifikation.

Ihre Dokumente werden im Zusammenhang mit der Prüfung Ihrer Anfrage und dem erteilten Auftrag vertraulich bearbeitet.

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FAQ - Übersetzung in weiteren Sprachen

Übersetzen Sie auch eine Sprache, die nicht auf der Website aufgeführt ist?
In vielen Fällen kann die Anfrage geprüft werden. Senden Sie Dokument, gewünschte Sprachen und Empfängerstelle, damit Verfügbarkeit und Formalitäten beurteilt werden können.
Bieten Sie sämtliche Kombinationen zwischen den genannten Sprachen an?
Nein. Die Verfügbarkeit hängt von Ausgangssprache, Zielsprache, Fachgebiet, Frist und verlangter Beglaubigungsform ab.
Wie kann eine unbekannte Sprache identifiziert werden?
Senden Sie eine gut lesbare Kopie mit mehreren Textzeilen. Die Sprache kann normalerweise identifiziert oder zur zusätzlichen Prüfung weitergeleitet werden.
Werden alle Übersetzungen automatisch beglaubigt?
Nein. Für informative Zwecke kann eine einfache Übersetzung genügen. Bei anderen Verfahren kann eine Beglaubigung oder zusätzliche Formalität verlangt werden.
Können mehrere Sprachen in einem Dossier bearbeitet werden?
Ja, sofern die einzelnen Kombinationen verfügbar sind. Die Offerte führt Dokumente, Sprachen, Leistungen und Fristen getrennt auf.
Welche Frist gilt für eine weniger häufige Sprache?
Die Frist hängt von Verfügbarkeit, Umfang, Fachgebiet und Formalitäten ab. Sie wird nach Prüfung des Dokuments bestätigt.