Beglaubigte Übersetzung mit notarieller Beglaubigung

Bei einer beglaubigten Übersetzung mit notarieller Beglaubigung bestätigt ein Notar die Echtheit der Unterschrift auf der Beglaubigungserklärung. Diese Formalität kann für bestimmte administrative, gerichtliche, familiäre oder internationale Dossiers verlangt werden.

Der Notar beglaubigt die Unterschrift. Er überprüft weder die Übersetzung noch deren Inhalt und bestätigt auch nicht die Gültigkeit des Originaldokuments.

Wann kann eine notarielle Beglaubigung verlangt werden? Link zu Überschrift

  • Verfahren bei einem Konsulat oder einer ausländischen Behörde
  • Nachlass- oder Notariatsdossier
  • Vollmacht für die Verwendung im Ausland
  • Gerichtlicher oder administrativer Entscheid
  • Adoptions- oder Heiratsdossier
  • Vorstufe für eine Apostille
  • Anderes Verfahren mit verlangter Unterschriftsbeglaubigung

Was umfasst die Leistung? Link zu Überschrift

Je nach Vorgaben der Empfängerstelle kann die Leistung Folgendes umfassen:

  • beglaubigte Übersetzung des Dokuments;
  • Richtigkeits- oder Konformitätserklärung;
  • Unterschrift und Stempel der Agentur;
  • notarielle Beglaubigung der Unterschrift;
  • Zustellung des notariell beglaubigten Dokuments;
  • separate Apostille, wenn diese ebenfalls verlangt wird.

Wie funktioniert der Ablauf? Link zu Überschrift

  1. Sie senden uns das Dokument und die Vorgaben der Empfängerstelle.
  2. Wir prüfen Sprache, Umfang und verlangte Formalitäten.
  3. Sie erhalten eine Offerte in CHF mit Frist und vorgesehenen Schritten.
  4. Nach Übersetzung und Beglaubigung wird die Unterschrift dem Notar vorgelegt.
  5. Das Dokument wird gemäss der vereinbarten Lieferart zugestellt.

Was benötigen wir? Link zu Überschrift

Senden Sie uns möglichst:

  • alle Seiten des Dokuments;
  • eine vollständige und gut lesbare Kopie;
  • die gewünschte Zielsprache;
  • Zielland und Empfängerstelle;
  • schriftliche Vorgaben der Behörde, des Konsulats oder Notariats;
  • den Einreichungstermin;
  • die Information, ob zusätzlich eine Apostille verlangt wird.

Die notarielle Beglaubigung betrifft die Unterschrift. Sie bestätigt weder den Inhalt der Übersetzung noch die Echtheit des Originals oder dessen Annahme durch die Empfängerstelle.

Für viele Verfahren genügt eine beglaubigte Übersetzung. Eine notarielle Beglaubigung sollte nur hinzugefügt werden, wenn sie tatsächlich verlangt wird.

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FAQ - Übersetzung mit notarieller Beglaubigung

Was bestätigt der Notar genau?
Der Notar bestätigt die Echtheit der Unterschrift auf der Beglaubigungserklärung. Er prüft weder den Inhalt der Übersetzung noch die Angaben im Originaldokument.
Ist eine notarielle Beglaubigung bei Behörden immer erforderlich?
Nein. Häufig genügt eine beglaubigte Übersetzung. Die notarielle Beglaubigung sollte nur bestellt werden, wenn sie von der Behörde, dem Konsulat, Notariat oder der Institution verlangt wird.
Was ist der Unterschied zu einer Apostille?
Die notarielle Beglaubigung bestätigt eine Unterschrift. Die Apostille ist eine zusätzliche amtliche Bestätigung für bestimmte internationale Verwendungen. Eine notarielle Beglaubigung kann eine Vorstufe zur Apostille sein.
Muss auch das Originaldokument beglaubigt werden?
Das hängt von den Vorgaben der Empfängerstelle ab. Die Formalität kann das Original, die Übersetzung oder beide Dokumente betreffen.
Genügt ein Scan für die Offerte?
Ja. Eine vollständige und gut lesbare Kopie genügt normalerweise für die Offerte. Wir informieren Sie, falls für den notariellen Schritt das Papieroriginal benötigt wird.
Welche Frist ist einzuplanen?
Die Frist hängt von Sprache, Umfang, Verfügbarkeit des Notars und den verlangten Formalitäten ab. Sie wird in der Offerte bestätigt.