Beglaubigte Übersetzung mit notarieller Beglaubigung
Bei einer beglaubigten Übersetzung mit notarieller Beglaubigung bestätigt ein Notar die Echtheit der Unterschrift auf der Beglaubigungserklärung. Diese Formalität kann für bestimmte administrative, gerichtliche, familiäre oder internationale Dossiers verlangt werden.
Der Notar beglaubigt die Unterschrift. Er überprüft weder die Übersetzung noch deren Inhalt und bestätigt auch nicht die Gültigkeit des Originaldokuments.
Wann kann eine notarielle Beglaubigung verlangt werden? Link zu Überschrift
- Verfahren bei einem Konsulat oder einer ausländischen Behörde
- Nachlass- oder Notariatsdossier
- Vollmacht für die Verwendung im Ausland
- Gerichtlicher oder administrativer Entscheid
- Adoptions- oder Heiratsdossier
- Vorstufe für eine Apostille
- Anderes Verfahren mit verlangter Unterschriftsbeglaubigung
Was umfasst die Leistung? Link zu Überschrift
Je nach Vorgaben der Empfängerstelle kann die Leistung Folgendes umfassen:
- beglaubigte Übersetzung des Dokuments;
- Richtigkeits- oder Konformitätserklärung;
- Unterschrift und Stempel der Agentur;
- notarielle Beglaubigung der Unterschrift;
- Zustellung des notariell beglaubigten Dokuments;
- separate Apostille, wenn diese ebenfalls verlangt wird.
Wie funktioniert der Ablauf? Link zu Überschrift
- Sie senden uns das Dokument und die Vorgaben der Empfängerstelle.
- Wir prüfen Sprache, Umfang und verlangte Formalitäten.
- Sie erhalten eine Offerte in CHF mit Frist und vorgesehenen Schritten.
- Nach Übersetzung und Beglaubigung wird die Unterschrift dem Notar vorgelegt.
- Das Dokument wird gemäss der vereinbarten Lieferart zugestellt.
Was benötigen wir? Link zu Überschrift
Senden Sie uns möglichst:
- alle Seiten des Dokuments;
- eine vollständige und gut lesbare Kopie;
- die gewünschte Zielsprache;
- Zielland und Empfängerstelle;
- schriftliche Vorgaben der Behörde, des Konsulats oder Notariats;
- den Einreichungstermin;
- die Information, ob zusätzlich eine Apostille verlangt wird.
Die notarielle Beglaubigung betrifft die Unterschrift. Sie bestätigt weder den Inhalt der Übersetzung noch die Echtheit des Originals oder dessen Annahme durch die Empfängerstelle.
Für viele Verfahren genügt eine beglaubigte Übersetzung. Eine notarielle Beglaubigung sollte nur hinzugefügt werden, wenn sie tatsächlich verlangt wird.
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